Bei uns erfolgt die Abrechnung der homöopathischen Behandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ von 1982) und richtet sich nach unserem Zeitaufwand.
Meist liegen die Kosten zwischen 100 und 180 Euro für das Erstgespräch (einschließlich Repertorisation/Auswertung).
Von den privaten Kassen werden unsere Rechnungen in der Regel voll erstattet.
Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die vielfach zu einem akzeptablen Beitragssatz angeboten wird.
Informationen zu:
Zusatzversicherung für Homöopathie (externer Link)
Bei Abschluss einer solchen Versicherung achten Sie bitte darauf, dass ausdrücklich die privatärztliche Behandlung übernommen wird, da wir nicht nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen dürfen.